Krankentransporte

Aufgrund von Verträgen mit verschiedenen Krankenkassen und Sozialversicherungsanstalten ist es uns möglich, Krankentransporte in die nächstgelegene geeignete Behandlungsstelle durchzuführen. Dazu ist ein vom Arzt auszustellender Fahrtenschein erforderlich. Fahrten zu Strahlen-, Dialyse- oder Chemotherapien können ohne weitere Vorgabe ausgeführt werden. Alle anderen Fahrten können nur dann erfolgen, wenn vom zuweisenden Arzt eine Bestätigung vorliegt, dass die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels, selbst mit Begleitperson, nicht zugemutet werden kann. Wir bitten Sie nach Möglichkeit um eine zeitgerechte Anmeldung der Fahrten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büro.